steuerberatung

Für Unternehmen und Steuerzahler ist es schwer, angesichts der vielen Änderungen im deutschen Steuerrecht und der angrenzenden Bereiche wie Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Trotz der Umbrüche in Gesellschaft und Wirtschaft infolge der Digitalisierung besteht die Hauptaufgabe des Steuerberaters weiterhin in der klassischen Steuerberatung, in der Erstellung des Jahresabschlusses, in der Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen und in der Finanzbuchhaltung, einschließlich Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Welche Vorteile ziehen Sie aus der persönlichen Beratung?

  • Der Steuerberater hilft Ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung. Er achtet darauf, dass alle Steuersparpotenziale ausgeschöpft werden. Sie gewinnen Zeit und die Gewissheit, nichts zu verschenken.
  • Der Steuerberater prüft neutral und unvoreingenommen Steuersparmodelle, die Ihnen als erstklassige Kapitalanlage offeriert werden. Er zeigt Ihnen die tatsächlichen Steuererleichterungen und mögliche Fallstricke in den angebotenen Kapitalanlagen.
  • Der Steuerberater rechnet die Steuerbelastung aus, die sich aus der laut Testament geplanten Vermögensübertragung ergibt. Er zeigt Alternativen auf, um die Steuerbelastung im Erbfall auf ein Minimum zu beschränken.
  • Der Steuerberater zeigt Möglichkeiten auf, wie Sie mit nahen Angehörigen die Unternehmenssteuern senken können. Verträge mit nahen Angehörigen müssen grundsätzlich immer einem Fremdvergleich standhalten.

 

Die Steuerkanzlei Färber & Partner berät kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Unsere Mandanten in Baunatal, Fritzlar, Fuldabrück, Fuldatal, Guxhagen, Kassel, Kaufungen, Melsungen, Vellmar, Wolfhagen schätzen die Vorteile, die die Beratung aus einer Hand bietet.

Unsere Steuerberatung für Unternehmer beschränkt sich nicht auf das Unternehmen allein, sondern bezieht auch die familiäre Situation, die Altersvorsorge und die Vermögenssicherung ein. Es werden individuelle Konzepte zur Steuergestaltung und Steueroptimierung entwickelt. Das ist für uns ganzheitliche Steuerberatung!

Steuererklärung – Hochzeit und Ehe bringen Steuervorteile

Wir hoffen, dass der Heiratsantrag echten Gefühlen entspringt und nicht aus finanziellen Beweggründen gestellt wird. Als Steuerberater können wir indes bestätigen, dass der Trauschein dem Paar auch finanzielle Vorteile bringt – sei es bei der Versicherung, Altersvorsorge oder bei der Steuer. Die Heirat verbessert die Voraussetzungen für die steuerschonende Vermögensübertragung innerhalb der Familie.

Das Ehegattensplitting bringt gerade Paaren mit sehr ungleichem Einkommen Steuerersparnisse, vorausgesetzt Sie haben sich für die Zusammenveranlagung entschieden.

Der Partner mit dem höheren Einkommen wird gewöhnlich in die Steuerklasse 3 eingestuft und der Partner mit dem kleineren Einkommen in die Steuerklasse 5. Beachten Sie, dass die rechtzeitige Änderung der gewählten Steuerklasse Ihnen höhere Lohnersatzleistungen beschert, denn Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld orientieren sich an Ihrem Nettoverdienst der letzten Monate.

Weitere Steuervorteile ergeben sich bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Jeder Ehepartner hat einen Steuerfreibetrag von aktuell 500.000 Euro. Ohne Heirat wären Geschenke und Erbschaften an den Lebensgefährten nur bis 20.000 Euro steuerfrei und im Ernstfall wäre der Partner nicht einmal erbberechtigt, wenn das Testament nicht ausdrücklich etwas anderes besagt!

Steuerberatung für Familie und Unternehmen – gemeinsam Steuern sparen

Die Ehe genießt in Deutschland nach wie vor ein Steuerprivileg, welches sich nicht allein auf das Ehegattensplitting beschränkt, wie wir schon dargelegt haben.

Sogar das Unternehmen kann mit Hilfe der Familie seine Steuerlast senken. Wenn die Familie Anteile am Betriebsvermögen oder Privatvermögen übernimmt, dann verteilen sich die Gewinne (Pachteinnahmen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Unternehmensgewinne) auf mehrere Personen. Jeder Einzelne darf die gesetzlich zustehenden Freibeträge und Vergünstigen in Anspruch nehmen und muss die Gewinne mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.

Sie dürfen sogar ganz legal ihren Angehörigen günstigere Mieten abverlangen, solange Ihre vereinbarte Miete nicht weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Der Lohn für im Unternehmen angestellte Familienangehörige ist im Unternehmen eine Betriebsausgabe und zählt beim steuerpflichtigen Familienangehörigen als Einkommen. Der Ehepartner oder die Kinder müssen zwar den erhalten Lohn versteuern, doch gleichzeitig dürfen Sie auch den Arbeitnehmerpauschbetrag voll in Anspruch nehmen und weitere Steuervorteile bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung geltend machen. Achten Sie bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen immer darauf, dass diese auch einem Fremdvergleich standhalten. Gern beraten wir Sie zu diesen und anderen Möglichkeiten zur Minimierung Ihrer Steuerlast. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserer Steuerkanzlei.

Rechtsformwahl des Unternehmens ist auch eine strategische Entscheidung

Die gewählte Rechtsform des Unternehmens hat wesentlichen Einfluss darauf:

  • in welcher Form die Unternehmensgewinne besteuert werden,
  • wie ihr persönliches Haftungsrisiko aussieht,
  • welche Kreditwürdigkeit das Unternehmen genießt

(natürlich spielen weitere Faktoren eine nicht unwesentliche Rolle)

  • wie neue Gesellschafter und Kapitalgeber im Unternehmen aufgenommen werden können.

Um die gewünschte Unternehmensnachfolge durchsetzen zu können, ist oft eine andere Rechtsform des Unternehmens erforderlich.
Sie sehen, dass die Rechtsformwahl des Unternehmens gleichzeitig eine strategische Entscheidung ist. Sie stellen hier die Weichen, um einfacher an Kapital zu gelangen, neue Gesellschafter aufzunehmen, den Expansionskurs umzusetzen, das Privatvermögen vor Gläubigern zu schützen, usw. Unsere Steuerberater zeigen Ihnen anhand von Steuerbelastungsvergleichen und Ihren aktuellen Zielen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen auf.

Steuerberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Steuerberatung für Unternehmen geht für uns einher mit der betriebswirtschaftliche Beratung. Jede unternehmerische Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen. Als Steuerberater stehen wir Ihnen auch bei der Finanzierung, der Investitionsentscheidung, der Unternehmensnachfolge sowie dem Unternehmensverkauf bzw. -kauf beratend zur Seite. Weitere Informationen erhalten Sie unter „betriebswirtschaftliche Beratung“ auf unserer Website oder Sie sprechen einen der Steuerberater an.

Serviceleistungen zur Steuerberatung:

  • Laufende Steuerberatung von Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberuflern mit Buchführung und Bilanzierung
  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
  • Beratung zu den steuerlichen Auswirkungen von geplanten und durchgeführten wirtschaftlichen Maßnahmen
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Erstellung aller Steuererklärungen für Gesellschaften und deren Gesellschafter
  • Steuerplanung zur Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung
  • Erstellung des Vermögensstatus
  • Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Vermieter und Rentner
  • Steuerplanung von Schenkungen und Erbschaft
  • Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Prozessführung bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof
  • Regelmäßig verständliche Informationen zum Steuerrecht