Es sprechen viele Gründe dafür, den Steuerberater bei der Vermögensberatung einzubeziehen. Der Steuerberater berät unabhängig und objektiv. In den letzten Jahren hat die unabhängige Vermögensberatung auf Honorarbasis zugenommen. Die Mandanten wünschen eine ehrliche und transparente Vermögensberatung, die eine Beratung auf Provisionsbasis oft nicht leistet. Vorteilhaft sind die Kenntnisse des Steuerberaters zu der privaten und geschäftlichen Vermögenslage des Mandanten, zu den Zielen und Wünschen des Mandanten für die Zukunft und vor allem die Fähigkeit, die Vorteilhaftigkeit von Anlageempfehlungen hinsichtlich Steuerbelastung und Steuerersparnis genau beurteilen zu können.
Die strategische Vermögensberatung der Steuerkanzlei Färber & Partner in Baunatal besteht in der Erfassung ihrer Ziele, der Vermögensanalyse, der Erstellung ihrer individuellen Vermögensplanung und der regelmäßige Kontrolle von Zielen und Ergebnissen.
Die Vermögensberatung durch unsere Steuerberater umfasst in erster Linie
- Vermögenssicherung
- Vermögensplanung
- Altersvorsorge
- Unternehmertestament und Vorsorgevollmacht
- Testament
- Unternehmensnachfolge
Vor der Vermögensberatung steht die Vermögensanalyse. Wie im Unternehmen so muss auch im privaten Bereich die notwendige Liquidität gesichert sein, um den finanziellen Verpflichtungen wie Tilgungsraten für Kredite, Steuern, Abgaben, Mieten jederzeit fristgerecht nachzukommen.
Altersvorsorge
Unternehmer müssen für ihre eigene Altersvorsorge selbst aufkommen. In manchen Branchen kann man sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Unternehmensverkauf genügend Kapital für das Alter einspielen wird. Viele erfolgreiche Unternehmer durchlebten oft auch wirtschaftlich schwierige Phasen, die mitunter existenzbedrohend waren. Deshalb sollte man beizeiten an einen systematischen Aufbau der eigenen Altersvorsorge denken. Der Faktor Zeit spielt eine immens wichtige Rolle.
Berücksichtigen Sie bei der Planung ihrer Altersvorsorge, dass mit Erreichung des Ruhestandes alle Kredite, vor allem Immobilienkredite abgezahlt sind. Denn damit entledigen Sie sich vieler Sorgen, die einen angenehmen Ruhestand gefährden können.
Die Altersvorsorge ist individuell. Die Mandanten nutzen sehr unterschiedliche Bausteine, um genügend Kapital im Alter zu haben:
- Staatliche Rente
- Staatliche geförderte Rente (Rürup-Rente)
- Selbstgenutzte Immobilie
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Wertpapierdepot
- Private Versicherungen
Vermögenssicherung: Unternehmertestament und Vorsorgevollmacht
Was nützt die beste Vermögensberatung, wenn die Vermögenssicherung außen vor bleibt? Die wichtigste Finanzquelle, um die Familie abzusichern und um die eigene Altersvorsorge zielstrebig zu betreiben, ist das Familienunternehmen. Was passiert mit dem Unternehmen im Falle der Scheidung oder im Falle des vorzeitigen Ablebens?
Lassen sich die Ehepartner scheiden droht dem Unternehmen meist die Zerschlagung oder der Verkauf. Ratsam ist es, in einem Ehevertrag zu regeln, was im Falle der Scheidung mit dem Unternehmen geschieht und wie das Vermögen verteilt werden soll.
Bewahren Sie Ihre Familie vor zusätzlichem Leid! Haben Sie schon vorgesorgt, für den Fall, dass Sie schwer erkranken oder gar sterben? Wer wird Ihren Platz einnehmen, bis Sie wieder genesen sind? Wer hat die Passwörter und Zugangsberechtigungen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und berechtigte Forderungen zu begleichen? Wer wäre in der Lage, das Unternehmen in ihrem Sinne fortzuführen?
Sollten Sie „geschäftsunfähig“ werden verhindert eine klar formulierte Vorsorgevollmacht die Einsetzung eines gerichtlich bestellten Betreuers und den damit verbundenen Nachteilen für Familie und Unternehmen. Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer im Ernstfall Ihr Fürsprecher ist und die Geschäfte in Ihrem Sinne betreibt. Legen Sie genau fest, wie weit die ausgestellte Vollmacht reichen soll. Wir empfehlen eine juristische Beratung.
Das Unternehmertestament ist lediglich eine Notfalllösung, um beim vorzeitigen Ableben den Fortbestand des Unternehmens und die Versorgung der Familienangehörigen zu sichern. Es gibt keine Blaupause für das Unternehmertestament. Testament, Erbvertrag und die Benennung eines Testamentsvollstreckers sind wichtige Elemente. Holen Sie sich Rat beim Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater, um eine vernünftige Regelung festzuschreiben.
Testament und Erbschaft
Jeder Mensch weiß, dass die Geburt und der Tod zusammengehören. Verschließen Sie nicht die Augen vor dem Unvermeidlichen. Verschaffen Sie sich zu Lebzeiten größtmögliche Gewissheit, dass das Vermögen im Erbfall nach Ihrer Vorstellung an die Hinterbliebenen verteilt wird. Planen Sie rechtzeitig die Vermögensübergabe und nutzen Sie den gesetzlich vorhandenen Spielraum zur steuerschonenden Vermögensübertragung. Der Steuerberater entwickelt mit Ihnen Konzepte, um die mögliche Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu beschränken. Durch langfristige und kluge Planung lässt sich die Erbschaftsteuer in vielen Fällen vermeiden. Helfen Sie, dass die Erbschaftsteuer niemanden Tränen in die Augen treibt und die Erben sich an der Erbschaft erfreuen können!
An der Erarbeitung des Testaments sollten sowohl versierte Rechtsanwälte für Erbbrecht als auch Steuerberater gleichermaßen mitwirken.
Unternehmensnachfolge
Es ist nie zu früh, um über die Unternehmensnachfolge nachzudenken. Die Todesanzeigen der Zeitung offenbaren, dass Gevatter Tod nicht wählerisch ist. In dem Moment verspürt man die quälende Ungewissheit, was passiert mit meinem Lebenswerk und wie geht es für meine Familie weiter. Gehen Sie die schwierigen Themen Testament, Unternehmertestament, Vorsorgevollmacht und Unternehmensnachfolge an – verschaffen Sie sich und der Familie Klarheit und Sicherheit!
Wie auch wir so sieht die nächste Generation die Welt mit ihren eigenen Augen und will diese in ihrem Sinne gestalten. Es ist keine Seltenheit, dass die eigenen Kinder kaum Neigung zeigen, das elterliche Unternehmen fortzuführen. So kann die Suche nach dem geeigneten Unternehmensnachfolger viel Zeit in Anspruch nehmen.
Weitere Etappen sind die Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung als Basis für Kaufpreisverhandlungen, die Anpassung der Gesellschaftsverträge und des Testaments bezüglich des Nachfolgers. Unsere Steuerberater nehmen sich für das sensible Thema „Unternehmensnachfolge“ die Zeit, die Sie benötigen. Gemeinsam stellen wir einen Zeitplan auf und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Der erste Schritt lautet: Fassen Sie sich ein Herz und sprechen Sie uns an!
Serviceleistungen zu Vermögensberatung (Altersvorsorge/ Unternehmertestament/ Vorsorgevollmacht/ u.a.):
- Vermögensanalyse
- Strategische Vermögensplanung
- Beratung zur Altersvorsorge
- Finanzplanung
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmertestament
- Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer